Urlaub beantragen leicht gemacht
Wer liebt es nicht am Strand zu liegen, die Sonne zu genießen und endlich mal richtig auszuspannen? Oder wen reizt es nicht auch einmal, die ganze Welt zu bereisen, in fremden Ländern Abenteuer zu erleben und die entlegensten Orte zu erkunden? Um sich diese Träume erfüllen zu können, gibt es aber vorher einiges zu erledigen. Denn ein ganz wichtiger Teil, der diese Träume Wirklichkeit werden lässt, ist die Urlaubsbeantragung. Einen Urlaub beantragen zu wollen, ist einer der wichtigsten Punkte, die mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden müssen. Dabei variieren die Möglichkeiten dies zu tun, je nach dem Arbeitsverhältnis, in dem Sie sich befinden. Hier wird es nun darum gehen, wie Sie Ihren Urlaub beantragen können, was zu beachten ist und welche Konsequenzen ein Urlaubsantrag für Sie hat.
Wie Sie Urlaub beantragen können
Bevor Sie einen Urlaub beantragen, ist es wichtig in Ihrem Betrieb oder Ihrer Firma abzuklären, welche Praxis bei der Beantragung des Urlaubs üblich ist. Denn nicht jeder Arbeitgeber fordert von seinen Arbeitnehmern eine schriftliche Beantragung des Urlaubs. In kleineren Firmen ist es daher oft üblich, dass sich die Beschäftigten ganz einfach in einen Kalender eintragen und notfalls mit Ihren Kollegen und Kolleginnen Ihre Urlaubstage tauschen. Doch was kommt auf Sie zu, wenn es zu einer Antragstellung kommt? Denn wer eine rechtssichere Grundlage für seine Urlaubsplanung haben möchte, sollte auf einen schriftlichen Antrag nicht verzichten. Nur so lässt sich nämlich sicher ein Urlaub beantragen. Grundsätzlich lässt sich laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) feststellen, dass jeder Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Urlaub besitzt. Wobei der volle Urlaubsanspruch nach der sogenannten Wartezeit von sechs Monaten nach Dienstantritt wirksam wird. In jedem Fall solltest du spätestens 14 Tage vor deinem Urlaub einen Antrag stellen.
Im Jobcenter Urlaub beantragen
Was viele nicht wissen, auch Menschen, die Leistungen wie Hartz IV beziehen, müssen Ihren Urlaub beantragen. Denn eine ungemeldete Ortsabwesenheit kann dazu führen, dass im Zeitraum der Abwesenheit die gesamte Streichung der Grundsicherung droht. Es ist daher notwendig, im zuständigen Arbeitsamt Urlaub beantragen zu müssen. Eine weitere Regelung betrifft die Zeitdauer, die Sie, sollten Sie Hartz IV beziehen, betrifft. Wer seine Grundsicherung durch Hartz IV bezieht, hat einen Anspruch auf drei Wochen Urlaub jährlich. Sollte sich Ihr Aufenthalt also über diese drei Wochen hinaus erstrecken, wird die Grundsicherung für diesen Bemessungszeitraum eingestrichen. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld gründlich zu informieren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder unter 15, Aufstocker, vorübergehend Erwerbsunfähige, Alleinerziehende, Frauen im Mutterschutz, schul-/berufsschulpflichtige Kinder, Auszubildende oder Bezieher von Sozialgeld. Wer also unter diese Personengruppen fällt, hat einen höheren Urlaubsanspruch als die genannten drei Wochen.
Haben Sie Probleme dabei, Urlaub beantragen zu können?
Es gibt mehrere Gründe, warum es bei der Beantragung von Urlaub zu Problemen kommen kann. Ein ganz entscheidender Grund ist der Urlaubsausfall aufgrund von Krankheit. Keinen Urlaub beantragen zu können, weil Sie krank geworden sind, ist eine wirklich blöde Angelegenheit. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass der Urlaubsanspruch bei langer Krankheit 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres erlischt. Wenn Sie also im Jahr 2022 Ihren Urlaub aufgrund einer Krankheit nicht nehmen konnten, so müssen Sie diesen spätestens bis zum 31.03.2024 antreten. Ein weiterer Grund, der dazu führen kann, dass es bei der Beantragung des Urlaubs zu Problemen kommt, ist das Stellen eines fehlerhaften Antrags. Achten Sie daher gut darauf, dass Sie möglichst genau Ihren Urlaubsantrag ausfüllen können. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie problemlos Ihren Urlaub beantragen können. Sollten Sie all diese Punkte beachten, steht Ihrem Urlaub nicht mehr viel im Weg.
Urlaubsantrag - keine Rückmeldung?!
Krankheiten oder ein falscher Antrag sind nicht die einzigen Probleme, die Sie erwarten können, wenn Sie Ihren Urlaub beantragen. Sie haben weder Ihren Antrag falsch ausgefüllt noch sind Sie wegen einer Krankheit ausgefallen und dennoch kommt Ihnen etwas bei der Urlaubsplanung dazwischen? Dies ist der Worst Case für jeden Urlaubsplaner: Auf Ihren Antrag gibt es vom Arbeitgeber keine Rückmeldung. Doch was ist dann zu tun? Auf keinen Fall sollten Sie denken, dass Sie einfach in den nächsten Flieger steigen können und in den Urlaub düsen dürfen. Denn sollte es vom Arbeitgeber keine Rückmeldung auf Ihren Antrag geben, heißt dies im Regelfall, dass Ihr Urlaubsantrag abgelehnt wurde. Dies kann mehrere Gründe haben. In jedem Fall ist Ihr Arbeitgeber aber dazu verpflichtet, Ihnen über diese Gründe Auskunft zu geben und darf Sie nicht im Ungewissen lassen. Achten Sie also darauf, eine Antwort von Ihrem Arbeitgeber einzufordern, wenn Sie Ihren Urlaub beantragen.
Auf welchen Wegen Sie Ihren Urlaub beantragen können
Wenn Sie darüber nachdenken einen Urlaub beantragen zu wollen, ist es hilfreich auf die betrieblichen Eigenheiten Ihrer Firma einzugehen. Denn die Antragstellung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Doch wie können Sie dann Ihren Urlaub beantragen? E-Mail, Brief oder das direkte Gespräch stehen Ihnen zur Verfügung. Ein digitaler Urlaubsantrag steht einem analogen Antrag in nichts nach und ist auch die immer gängigere Vorgehensweise. Aber natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihren Urlaub per Brief zu beantragen. Schließlich wollen Sie einfach nur in den Urlaub. Brief schreiben, E-Mail verfassen oder in der Kaffeepause das Gespräch suchen sind alles legitime Wege, um Ihren Urlaub beantragen zu können. Das wichtigste ist, dass Ihr Antrag Ihren Arbeitgeber erreicht und dieser sich auf Ihr Anliegen zurückmeldet. Denn ohne die Genehmigung Ihres Chefs riskieren Sie mindestens eine Abmahnung, wenn nicht sogar im Wiederholungsfall eine fristlose Kündigung.
Antrag auf unbezahlten Urlaub stellen
Neben dem Ihnen rechtlich zustehenden Urlaub besteht in den meisten Betrieben und Firmen auch die Möglichkeit einen unbezahlten Urlaub beantragen zu können. Meistens sind dafür aber triftige Gründe anzuführen wie die Pflege von Angehörigen, Sie wollen eine Weiterbildung absolvieren oder Ihre Traumreise ist nur in diesem einen bestimmten Zeitfenster möglich. Sollte also der gesetzliche Jahresurlaub nicht ausreichen, können Sie sich auch an Ihren Arbeitgeber wenden, um einen außerplanmäßigen Urlaub beantragen zu dürfen. Ein solcher Urlaub ist aber mit gewissen Konsequenzen verbunden. Da wäre zum einen die fehlende Bezahlung und im Krankheitsfall entfällt in diesem Zeitraum auch die Entgeltzahlung. Zudem besteht kein rechtlicher Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Es ist eine Übereinkunft, die Sie nur mit Ihrem Arbeitgeber absprechen und klären können. Es ist also für Sie eine weitere Möglichkeit, Urlaub beantragen zu können. Jedoch sollten Sie vorher gut die Konsequenzen eines solchen Urlaubs abwägen.
Urlaubsantrag - Frist richtig einhalten
Ein weiterer Faktor, auf den Sie achten sollten, falls Sie Ihren Urlaub beantragen, ist die Einhaltung von Fristen. Es schließen sich demnach weitere Fragen an, wenn Sie Ihren Urlaub beantragen. Wie lange vorher müssen Sie einen Antrag stellen? Gelten bei der Antragstellung die üblichen Fristen oder müssen Sie auf interne Regelungen achten? Urlaubsantrag, Genehmigung und Fristen können einen ganz schön verwirren. Doch im Grunde müssen Sie vor allem auf Ihr Arbeitsverhältnis und auf die Gegebenheiten in Ihrer Firma achten. Meistens gibt Ihnen Ihr Arbeitgeber den Zeitpunkt der Urlaubsplanung vor. Doch auch ein spontaner Urlaub ist möglich. Dafür müssen Sie je nach Größe des Unternehmens sich rechtzeitig an Ihren Vorgesetzten wenden. Ist der Betrieb besonders groß und muss viel koordiniert werden, braucht die Geschäftsleitung auch länger, um auf Ihr Anliegen reagieren zu können. Eine weitere Hilfe stellen auch die bei Ihnen geltenden Tarif- und Arbeitsverträge dar.
So können Sie rechtskräftig Ihren Urlaub beantragen
Um rechtskräftig und sicher Ihren Urlaub beantragen zu können, ist es wichtig, einige Dinge zu beachten. Zum einen haben Sie erst nach sechs Monaten einen vollwertigen Anspruch auf Urlaub. Zum anderen wird Ihr Urlaub erst dann rechtskräftig, wenn Ihr Vorgesetzter Ihrem Gesuch zustimmt. Dabei ist es nicht entscheidend, ob Sie Ihren Antrag mündlich, per E-Mail oder in einem Brief gestellt haben. Auch wenn Ihr Chef Ihnen mündlich eine Zusage erteilt, ist diese rechtsverbindlich. Wird jedoch im Nachhinein Ihr Urlaubsantrag abgelehnt, ist es hilfreich einen rechtskräftigen Beleg in der Hand zu haben. Diesen können Sie nur durch eine schriftliche Zusage erhalten, da im Zweifel Aussage gegen Aussage stehen würde. Niemand möchte eine heikle Stimmung am Arbeitsplatz erzeugen. Daher ist es absolut legitim Ihr Urlaubsgesuch zu versachlichen, damit Sie ungestört Ihren Urlaub beantragen können.
Urlaub beantragen - das sollten Sie als Arbeitnehmer wissen
Sollten Sie als Arbeitnehmer erwägen einen Urlaub beantragen zu wollen, sollten Sie noch einige wichtige Informationen erfahren. So steht jedem Arbeitnehmer laut § 1 BUrlG ein Erholungsurlaub von mindestens 24 Tagen pro Jahr zu. Dabei müssen Sie bei Ihrem Vorgesetzten Ihren Urlaub beantragen. Dieser Antrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. In jedem Fall muss aber Ihr Chef das O.K. geben, bevor Sie sich in den nächsten Bus, Flieger oder in Ihr Auto setzen und Ihren Urlaub starten. Zudem besteht die Möglichkeit einer Aufbewahrungsfrist. Urlaubsanträge können so bis zu drei Jahre aufbewahrt werden und werden erst dann vernichtet. So können Sie als Arbeitnehmer für die bestmögliche Rechtssicherheit sorgen, wenn Sie Ihren Urlaub beantragen. Sollten Sie sich unsicher sein, zögern Sie nicht im Betrieb selbst nachzufragen, wie mit Urlaubsanträgen umgegangen wird. Sollte es dabei zu Problemen kommen, konsultieren Sie einen Anwalt oder wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat.
Urlaubsantrag - bis wann muss der Arbeitgeber reagieren?
Sie haben es also geschafft und haben Ihren Urlaub beantragt. Doch bis wann muss sich Ihr Arbeitgeber bei Ihnen melden? Nun, im Gesetz ist dafür keine geregelte Frist vorgesehen. Ihr Arbeitgeber muss also in keiner bestimmten Frist auf Ihr Gesuch antworten. Allerdings ist dieser verpflichtet, grundsätzlich Ihren Urlaubswünschen nachzukommen, falls es keine betrieblichen Gründe gibt, die gegen Ihren Urlaub sprechen. Sie können also Ihren Urlaub beantragen in der Hoffnung, dass Ihr Arbeitgeber seiner Informationspflicht nachkommt. Kommt es jedoch dazu, dass Sie Ihren zustehenden Resturlaub im ablaufenden Kalenderjahr nicht mehr nehmen können, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihren Urlaub bis zum März des Folgejahres genehmigen. Wollen Sie also Urlaub beantragen, liegt es auch an Ihnen diesen Urlaub einzufordern. Dies kann jedoch nur in Übereinstimmung mit Ihrem Vorgesetzten geschehen.