Stundenzettel abgleichen und digital unterschreiben lassen.
Unsere e-Signature Funktion macht die Arbeitszeiterfassung für Sie und Ihr Team einfach wie nie. So entgehen keine Stunden mehr!
Stundenzettel digital versenden, unterschreiben, bestätigen lassen und einfach wiederfinden
Endlich haben beide Seiten Klarheit in Sachen Arbeitszeiterfassung. Denn nun können Sie geleistete Arbeitsstunden einfach und unkompliziert von Ihren Mitarbeitern bestätigen lassen. Stundenzettel können mit einem Klick versandt und direkt digital unterschrieben werden. Alles bleibt sicher an einem zentralen und sicheren Ort gespeichert.
Klarheit und Sicherheit für beide Seiten.
Klarheit und Sicherheit
für beide Seiten.
Mit der elektronischen Unterschrift gehen Sie beim Abgleich geleisteter Arbeitsstunden auf Nummer Sicher. Unsere e-Signature Funktion ist eIDAS-zertifiziert und somit der rechtssichere Weg für digitale Unterschriften in der EU.
Nie wieder langes Suchen! Stundenzettel einfach wiederfinden.
Schluss mit losen, herumfliegenden Blättern. Mit unserer elektronischen Signatur können Unterlagen Ihrer Mitarbeiter direkt unterschrieben, geordnet und zentral gespeichert werden. Alle Personalverwaltungsdokumente sind über Ihr persönliches Skello-Konto einfach und zeitlich unbegrenzt zugänglich.
Wir von Skello haben uns für Yousign als Anbieter entschieden, um unseren Kunden eine ofiziell zertifizierte und sichere Lösung zu bieten. Yousign ist durch die eIDAS-Zertifizierung ein vertrauenswürdiger Anbieter. Die e-Signature Lösung, die Sie über Skello nutzen, um individuelle Stundenzettel Ihrer Mitarbeiter unterschreiben zu lassen, wird daher als vertrauenswürdige Drittpartei anerkannt.
Die eIDAS-Verordnung definiert die rechtliche Zulässigkeit einer Signatur und kann daher nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass sie in einem elektronischen Format vorliegt. Jede elektronische Unterschrift hat daher in der Europäischen Union Beweiskraft.
Die eIDAS Verordnung schafft einen umfassenden EU-Rahmen und wird in Deutschland seit Juli 2017 durch das Vertrauensdienstgesetz (VDG) ergänzt. Die EU-weite eIDAS- Verordnung verdrängte das vormals (ab Juli 2016) in Deutschland geltende Signaturengesetz (SigG). Das Vertrauensdienstgesetzt legt u.a. die Mitwirkungspflichten von Vertrauensdienstanbietern (d.h. Anbietern von e-Signature Lösungen) und die national zuständige Aufsichtsbehörde fest. Für elektronische Signaturen, Siegel und Zeitstempel ist in Deutschland die Bundesnetzagentur zuständig. Diese hat auf ihrer Internetseite weitere nützliche Informationen zu qualifizierten elektronischen Signaturen aufgelistet.
Auch die Bundesnetzagentur verweist hier auf die eIDAS-Verordnung, die in Artikel 25 die rechtliche Grundlage qualifizierter elektronischer Signaturen festlegt. Demnach hat eine elektronische Unterschrift die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift (Artikel 25 Abs. 2 der eIDAS-Verordnung). Um die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform (§ 126 in Verbindung mit § 126a BGB) zu erfüllen, muss die elektronische Signatur des Dokuments entsprechend qualifiziert sein.
Zusätzlich ist Yousign für die Ausstellung von Zertifikaten für elektronische Signaturen, Server- und Zeitstempel ETSI-zertifiziert. ETSI (European Telecommunications Standards Institute) bietet eine Identitätsnachweis-Standardisierung, welche die eIDAS-Verordnung zusätzlich ergänzt.
Durch die eIDAS und ETSI-Zertifizierung ist Yousign ein anerkannter, vertrauenswürdiger Drittanbieter, der für sämtliche Nutzer seiner Signaturdienste ein höchstmögliches Sicherheitsniveau garantiert. Alle Daten und Dokumente, die über unseren Partner zur Signatur gesendet werden, sind umfassend geschützt und sicher.
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