Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Dienstleistungen der Plattform skello.io

12.10.2020

1. Gegenstand

Zweck der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ genannt) ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen die Firma SKELLO SAS, eingetragen im Handelsregister Créteil unter der Nummer 820 275 956, mit Geschäftssitz unter der Anschrift 112, Avenue de Paris - CS 60002 - F - 94306 Vincennes Cédex (im Folgenden „Skello“ genannt), den Unternehmen (nachfolgend die „Kunden“ genannt) die hierin festgelegten Personalplanungs- und Managementdienstleistungen (nachfolgend die „Dienstleistungen“ genannt) über die Website www.skello.io (nachfolgend die „Website“ genannt) und das für die Nutzung der Dienstleistungen erforderliche Konto unter dem Namen des Kunden (nachfolgend das „Kundenkonto“ genannt) zur Verfügung stellt, sowie die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festzulegen.

Sie können jederzeit über einen direkten Link im unteren Bereich der Website abgerufen und ausgedruckt werden.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Vereinbarungen beider Parteien. Sie ersetzen jegliche frühere Vereinbarung, jeden Brief, jedes Angebot oder jedes andere schriftliche oder mündliche Dokument mit demselben Gegenstand.

Sie können bei Bedarf und nur ausschließlich durch Besondere Nutzungsbedingungen für bestimmte Dienstleistungen oder bestimmte Kunden ergänzt werden, die in dem in Artikel 2 genannten Bestellformular (nachfolgend das „Bestellformular“ genannt) aufgeführt sind. Die Besonderen Nutzungsbedingungen und das Bestellformular bilden zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine untrennbare vertragliche Einheit (nachfolgend der „Vertrag“ genannt). Im Falle von Widersprüchen haben die Besonderen Nutzungsbedingungen und das Bestellformular Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Bestellung von Dienstleistungen

Skello und der Kunde vereinbaren einvernehmlich den Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen und deren Preis in Abhängigkeit von den vom Kunden geäußerten Bedürfnissen, insbesondere hinsichtlich der Anzahl der betreffenden Niederlassungen (nachfolgend die „Niederlassungen“ genannt). Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Kunde, Skello sämtliche für die Durchführung der Dienstleistungen relevanten Informationen zur Verfügung stellen.

Die getroffene Vereinbarung wird von Skello zusammengefasst und per E-Mail an den Kunden versandt. Der Kunde verpflichtet sich, seine endgültige Zustimmung nach den von Skello in seiner E-Mail geforderten Modalitäten zu erteilen.

Wenn der Kunde die Dienstleistungen im Rahmen eines Jahresvertrags abonniert, wird die getroffene Vereinbarung in einem Bestellformular festgehalten, das zusammen mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen versandt wird. Der Kunde ist verpflichtet, das Bestellformular nach den von Skello in seiner E-Mail geforderten Modalitäten zu akzeptieren und/oder zu unterzeichnen, um sein endgültiges Einverständnis zu erklären.

3. Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mit seiner Zustimmung der vorgenannten Bedingungen nach den von Skello geforderten Modalitäten erkennt der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Diese Anerkennung muss in vollem Umfang erfolgen. Abonnements mit Vorbehalten werden als nichtig betrachtet. Kunden, die die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht als bindend akzeptieren, sind nicht berechtigt, auf die Website zuzugreifen, ein Kundenkonto zu eröffnen oder die Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

4. Zugang zu den Dienstleistungen

4.1 Eröffnen des Kundenkontos

Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen setzt das Eröffnen eines Kundenkontos auf der Website voraus Das Kundenkonto kann auf zwei Arten eröffnet werden:

  • Grundsätzlich stellt Skello dem Kunden einen Link zur Website zur Verfügung, über den der Kunde das Kundenkonto eröffnet, indem er das dafür vorgesehene Formular ausfüllt. Der Kunde muss alle als obligatorisch gekennzeichneten Felder ausfüllen. Unvollständige Registrierungen werden nicht berücksichtigt;
  • Nach Absprache mit Skello kann Skello auch selbst das Kundenkonto eröffnen und dem Kunden den Link zum Kundenkonto sowie das Login und Passwort zur Verfügung stellen.

4.2 Nutzerzugang zu den Dienstleistungen

Bei der Eröffnung des Kundenkontos obliegt es dem Kunden, Unterkonten für seine Niederlassungen (nachfolgend: „Niederlassungskonten“ genannt) zu eröffnen, die an das Kundenkonto angegliedert sind.

Es liegt ebenfalls in seiner Verantwortung, für jede dieser Niederlassungen diejenigen Nutzer auszuwählen, die Zugang zu den Dienstleistungen haben sollen (nachfolgend die „Nutzer“ genannt) und ihnen persönliche Verbindungs-Logins zuzuweisen.

Die Nutzer werden in sieben Kategorien eingeteilt:

  • Administrator, zuständig für das Kundenkonto und die Niederlassungskonten (nachfolgend „der Administrator“ genannt);
  • Verantwortlicher der operativen Verwaltung einer oder mehrerer Niederlassungen mit Beteiligung am Personalmanagement (nachfolgend „Master erweitert“ genannt);
  • Verantwortlicher der operativen Verwaltung einer oder mehrerer Niederlassungen ohne Zugriff auf die Kontoeinstellungen (nachfolgend „Master Standard“ genannt);
  • erantwortlicher der Verwaltung/Erstellung von Zeitplänen mit Zugriff auf sensible Mitarbeiterdaten (nachfolgend „Planer erweitert“ genannt)
  • Verantwortlicher der Verwaltung und Erstellung von Zeitplänen (nachfolgend „Planer Standard“ genannt);
  • Nutzer mit Zugriff auf die Zeitpläne und der Möglichkeit, standardmäßig Urlaubs- und Verfügbarkeitsanfragen zu stellen (nachfolgend „Mitarbeiter erweitert“ genannt);
  • Nutzer mit ausschließlichem Zugriff auf seinen Standardzeitplan ohne standardmäßige Aktionen (nachfolgend „Mitarbeiter Standard“ genannt“).

Der Kunde allein ist für die Registrierung der Nutzer auf den entsprechenden Niederlassungskonten, für ihre Zuordnung zu einer der oben genannten Kategorien und für die Richtigkeit und Wahrhaftigkeit der von den Nutzern anzugebenden Informationen verantwortlich.

Nach Bestätigung ihrer Registrierung erhalten die Nutzer Zugang zu ihrem persönlichen Bereich, in welchem sie ihre Nutzung der Dienstleistungen entsprechend ihrem Status verwalten können.

Der Zugang zu den Dienstleistungen wird ohne vorherige Installation auf den Rechnern der Nutzer bereitgestellt.

Auf dem Kundenkonto steht den Nutzern eine Technische Dokumentation über die Nutzung der Dienstleistungen zur Verfügung.

4.3 Persönliche Nutzung der Dienstleistungen

Die Dienstleistungen sind ausschließlich den durch den Kunden im Voraus ausgewählten und registrierten Nutzern vorbehalten.

Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Nutzer keinen Dritten erlauben, die Dienstleistungen an ihrer Stelle oder in ihrem Namen zu nutzen, es sei denn, sie übernehmen hierfür die volle Verantwortung. Er allein ist für die Wahrung der Vertraulichkeit der Login-Daten der Nutzer verantwortlich.

Der Kunde allein ist verpflichtet, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die er im Falle einer Verwendung der Nutzerkonten ohne deren Wissen durch einen Dritten für erforderlich hält.

Der Kunde verpflichtet sich im Übrigen, Skello unverzüglich zu kontaktieren, wenn er feststellt, dass das Kundenkonto oder eines oder mehrere der Niederlassungskonten ohne sein Wissen genutzt wurden. Er gesteht Skello das Recht zu, in solchen Fällen sämtliche geeigneten Maßnahmen zu ergreifen.

5. Beschreibung der Dienstleistungen

Die folgenden Dienstleistungen von Skello können dem Kunden ganz oder teilweise in derjenigen Form und mit denjenigen Funktionalitäten und technischen Mitteln zur Verfügung gestellt werden, die Skello für am besten geeignet hält. Skello gewährt dem Kunden eine Lizenz zur Nutzung der nachfolgend festgelegten Dienstleistungen im SaaS-Modus (Software as a Service). Es ist dem Kunden strengstens untersagt, Unterlizenzen an Dritte zu vergeben.

5.1 Bereitstellung einer Zeitplanungslösung

Die Lösung ermöglicht es Systemadministratoren, Mastern (erweitert und Standard) und Planern (erweitert und Standard) wöchentliche Zeitpläne für jedes Mitarbeiter-Team (erweitert und Standard) zu erstellen).

5.1.1 Erstellung und Überwachung von Zeitplänen

Die Lösung ermöglicht es Systemadministratoren, Advanced Masters, Standard Masters, Advanced Planners und Standard Planners, wöchentliche Zeitpläne für jedes Team von Advanced Employees und Standard Employees zu erstellen.

Die Mitarbeiter (erweitert und Standard) können auf diese Pläne zugreifen, sie einsehen und ihre persönlichen Daten eingeben, d.h. Name, Vorname, Kontaktdaten, bekleidete Positionen und alle anderen Informationen, die der Kunde für ihr Aufgaben- und Lohnmanagement benötigt.

Die Zeitpläne können auch von Administratoren, Mastern oder Planern aktualisiert werden, je nach Bedarf der jeweiligen Niederlassung. Letztere können den Mitarbeitern über ihren persönlichen Bereich sämtliche nützlichen Informationen zur Verfügung stellen.

5.1.2 Indikatorenkontrolle für das Personalwesen

Administratoren, Master oder Planer können aus den Zeitplänen Indikatoren zur Arbeit der Mitarbeiterteams für das Personalmanagement erstellen und verfolgen, einschließlich Indizes für die Berechnung der Mitarbeiterproduktivität, der für jedes Team verwendeten Personalaufwandsquoten und einer Aufstellung der geleisteten Überstunden.

5.1.3 Lohnmanagement der Nutzer

Die aus den Zeitplänen generierten Informationen ermöglichen es dem Kunden, die Vergütung der Mitarbeiter zu berechnen und dabei die für seine Branche geltenden Vorschriften und Tarifverträge zu berücksichtigen.

Die Daten über die Vergütung der Mitarbeiter können in die Buchhaltungs- und/oder Lohnsoftware(n) des Kunden integriert werden, um die Lohnabrechnungen der Mitarbeiter zu erstellen.

5.2 Bereitstellung eines Zeiterfassungssystems

Ein System zur Automatisierung der Anwesenheitszeitkontrolle der Mitarbeiter in Form eines Zeiterfassungstools kann ebenfalls in die Lösung integriert werden (nachfolgend „Zeiterfassungstool“ genannt).

Die Mitarbeiter greifen über eine vom Kunden installierte und bereitgestellte Tablet-App direkt auf das Zeiterfassungstool zu, um ihre Arbeitsbeginn- und endzeiten auszuwählen.

Die Eingabe dieser Zeiten ermöglicht die Berechnung der effektiven Anwesenheitszeit der Mitarbeiter und deren Speicherung im Zeiterfassungstool. Die Administratoren, Master oder Planer können auf diese Informationen zugreifen, um die Arbeitszeit der Mitarbeiter zu kontrollieren und zu verwalten.

Der Einsatz eines Foto-Zeiterfassungssystems ist in diesem Zusammenhang gesetzlich streng geregelt. Die hierfür gesammelten Daten müssen angemessen, relevant und auf das Notwendigste für den Zweck des Systems beschränkt sein, und es liegt in der Verantwortung des Kunden zu beurteilen, ob diese Bedingungen erfüllt sind, da Skello nicht für eine illegale Nutzung des Zeiterfassungstools durch einen seiner Kunden haftet. Es wird darauf hingewiesen, dass Skello die vom Kunden im Rahmen der Fotoaufnahmefunktion gesammelten Fotos weder hostet noch generell verarbeitet.

5.3 Bereitstellung eines HRIS

In die Lösung kann zudem eine Funktionalität zur automatischen Dokumentenerzeugung integriert werden (nachfolgend „HRIS“ genannt).

Durch Verwendung des Kündigungsformulars, das über die Website auf einfache Anfrage beim technischen Support zugänglich ist, oder durch Schreiben an cancellation@skello.io

Die Administratoren, Master oder Planer können Verwaltungsdokumente (z.B. Arbeitsverträge) direkt aus personen-, vertrags-, gehalts- und niederlassungsspezifischen Informationen für ihre Mitarbeiter generieren.

Sie können die generierten Dokumente im persönlichen Bereich jedes Mitarbeiters ablegen.

5.4 Mailbox

Der Kunde kann mit Skello über eine in der Lösung bereitgestellte interne Mailbox kommunizieren.

5.5 Wartung und technischer Support

5.5.1 Korrektive Wartung

Skello verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit eine korrektive Wartung der Lösung durchzuführen, darunter zu verstehen ist die Diagnose und Behebung von reproduzierbaren Softwarefehlern oder Störungen, die die Nutzung der Dienstleistungen beeinträchtigen oder verhindern (nachfolgend „Anomalien“ genannt).

Die Anomalien sind in drei Kategorien unterteilt:

  • „Kritische Anomalie“: Anomalie, die die Nutzung der gesamten Plattform unmöglich macht;
  • „Größere Anomalie“: Anomalie, die die Nutzung der Plattform beeinträchtigt, indem sie die Nutzung bestimmter wesentlicher Funktionalitäten verhindert;
  • „Geringfügige Anomalie“: Anomalie, die es dem Kunden unmöglich macht, eine oder mehrere nicht wesentliche Funktionalitäten der Plattform zu nutzen.

Der Kunde verpflichtet sich, Skello jede Anomalie, die nicht auf eine missbräuchliche Nutzung der Lösung zurückzuführen ist, über die in Artikel 5.4 genannte Mailbox zu melden.

Der Kunde verpflichtet sich, die aufgetretenen Schwierigkeiten und Umstände, unter denen die Anomalie(n) entstanden ist (sind), so genau wie möglich zu beschreiben.

Skello verpflichtet sich, die Anomalie auf der Grundlage der vom Kunden in der Störungsmeldung angegebenen Informationen zu diagnostizieren. Skello verpflichtet sich insbesondere zu prüfen, ob die gemeldete Anomalie durch die Lösung hervorgerufen wurde.

Falls Skello feststellt, dass die Anomalie nicht durch die Lösung oder die Dienstleistungen verursacht wurde, verpflichtet sich Skello, den Kunden unverzüglich darüber zu informieren. Anderenfalls weist die Diagnose den Kunden auf den Aktionsplan, die Mittel und die Bearbeitungszeiten hin, die zur Behebung der Anomalie erforderlich sind.

Die Diagnose wird ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Wartungsanforderung innerhalb folgender Fristen durchgeführt:

  • Kritische Anomalie: Erstellung einer Diagnose innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden;
  • Größere Anomalie: Erstellung einer Diagnose innerhalb von vier (4) Tagen;
  • Geringfügige Anomalie: Erstellung einer Diagnose innerhalb von sieben (7) Tagen.

Diese Fristen liegen innerhalb der Arbeitszeiten von Skello, d.h. werktags zwischen 9 und 19 Uhr. Unter einem Werktag ist ein ununterbrochener Zeitraum von zehn (10) Stunden, von Montag bis Freitag, zwischen 9 und 19 Uhr, Pariser Zeit, Frankreich, zu verstehen. Fristen, die innerhalb dieser Zeitspanne begonnen haben, laufen zur gleichen Uhrzeit am letzten Werktag der Frist ab.

5.5.2 Evolutive Wartung

Skello erbringt für den Kunden evolutive Wartungsleistungen für die Lösung, worunter die Bereitstellung etwaiger neuer Updates, die Zusammenstellung von Fehlerkorrekturen und die Verbesserungen der Lösung hinsichtlich ihrer Ergonomie, ihrer Ausführungsgeschwindigkeit oder ihrer Effizienz zu verstehen ist.

Skello allein bestimmt die Anzahl der Updates, die es während der Vertragslaufzeit bereitstellt. Es steht Skello frei, während der Vertragslaufzeit keine Updates zur Verfügung zu stellen. Der Kunde erkennt ausdrücklich an und akzeptiert, dass die Updates automatisch und ohne vorherige Ankündigung erfolgen können.

Der Kunde erkennt ausdrücklich an und akzeptiert, dass die Installation einer neuen Version der Lösung, worunter die Entwicklung neuer Funktionalitäten zu verstehen ist, nicht im evolutiven Wartungsservice enthalten ist und Gegenstand eines neuen Auftrags sein muss.

5.5.3 Technischer Support

Neben den korrektiven und evolutiven Wartungsleistungen stellt Skello dem Kunden einen technischen Support zur Verfügung, der Hilfe und Beratung bei allen Fragen hinsichtlich der Nutzung der Dienstleistungen bietet.

Der technische Support ist über die in Artikel 5.4 genannte Mailbox erreichbar.

Je nach festgestelltem Bedarf bestimmt Skello seine Antwortzeit und -art und informiert den Kunden darüber.

5.6 Hosting

Vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 5.2 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet sich Skello im Rahmen einer Mittelverpflichtung, das Hosting der Lösung und der Dienstleistungen sowie der von den Administratoren, Mastern oder Planern erstellten und in den Zeitplänen zugänglichen Daten durch einen professionellen Hosting-Dienstleister zu erbringen, der seine Tätigkeit entsprechend der Branchenpraxis und dem neuesten Stand der Technik ausübt.

Skello verpflichtet sich diesbezüglich, dem Kunden ausreichende Speicher- und Verarbeitungskapazitäten für die Nutzung der Dienstleistungen entsprechend der Branchenpraxis und dem neuesten Stand der Technik zur Verfügung zu stellen.

Skello verpflichtet sich, sämtliche erforderlichen technischen Mittel nach dem neuesten Stand einzusetzen, um die Sicherheit und den Zugang zu den Dienstleistungen zu gewährleisten, einschließlich des Schutzes und der Überwachung der Infrastrukturen, der Kontrolle des physischen und/oder immateriellen Zugangs zu diesen Infrastrukturen sowie der Durchführung von Erkennungs-, Präventions- und Wiederherstellungsmaßnahmen zum Schutz der Server vor böswilligen Handlungen.

Skello verpflichtet sich außerdem, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um in Anbetracht der Art der Daten und der Risiken, die sich aus der für die Dienstleistungen durchgeführten automatisierten Datenverarbeitung ergeben, die Sicherheit der Daten zu wahren und insbesondere zu verhindern, dass die Daten verzerrt oder beschädigt werden oder unbefugten Dritten zugänglich sind.

Skello verpflichtet sich, die ständige Verfügbarkeit, die Kontinuität und die Qualität des Zugangs zu den Dienstleistungen und der Nutzung der Lösung zu gewährleisten. Diesbezüglich verpflichtet sich Skello, sich nach besten Kräften zu bemühen, den Zugang zu den Dienstleistungen rund um die Uhr und an allen Tagen der Woche aufrechtzuerhalten, und garantiert eine 98%ige Verfügbarkeit der Dienstleistungen, außer im Falle höherer Gewalt.

Aufgrund der Komplexität des Internets, der ungleichmäßigen Kapazität der verschiedenen Teilnetze, des verstärkten Nutzerandrangs zu bestimmten Zeiten und der verschiedenen Engpässe, auf die Skello keinen Einfluss hat, beschränkt sich die Haftung von Skello auf den Betrieb der Server, auf denen die Lösung gehostet wird und deren äußere Grenze die Anschlüsse bilden.

Skello haftet weder für (i) die Zugriffsgeschwindigkeit auf diese Server, noch für (ii) externe Verlangsamungen dieser Server pder für (iii) fehlerhafte Übertragungen aufgrund von Ausfällen oder Fehlfunktionen dieser Netzwerke.

Skello behält sich das Recht vor, bei Bedarf den Zugang zu den Dienstleistungen einzuschränken oder auszusetzen, um Wartungsarbeiten an der Lösung durchzuführen. Für diesen Fall verpflichtet sich Skello, den Kunden mindestens vierundzwanzig (24) Stunden im Voraus mit allen zweckmäßigen Mitteln, insbesondere durch eine allgemeine Informationsmeldung auf der Homepage der Lösung, über diese Wartungsarbeiten zu informieren.

Im Falle eines Hardware- und/oder Softwareausfalls seiner Ausrüstung verpflichtet sich Skello, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu den Dienstleistungen schnellstmöglich und auf eigene Kosten wiederherzustellen.

5.7 Sonstige Dienstleistungen

Skello behält sich das Recht vor, weitere Dienstleistungen in der Form und mit den Funktionalitäten und technischen Mitteln anzubieten, die Skello für die Erbringung dieser Dienstleistungen für sinnvoll erachtet.

6. Finanzielle Bedingungen

6.1 Preise und Zahlung der Dienstleistungen

Als Gegenleistung für die Bereitstellung der Dienstleistungen verpflichtet sich der Kunde, Skello den vereinbarten Preis zu zahlen. Der Kunde hat den Preis für die Dienstleistungen zu Beginn jedes Abonnementzeitraums zu entrichten.

Die Preisliste der Dienstleistungen kann von Skello jederzeit nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Kunden durch jedwedes beliebige Mittel geändert werden. Der Kunde verfügt ab diesem Zeitpunkt über eine Frist von einem (1) Monat, um den Vertrag zu kündigen. Kündigt der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gilt die neue Preisliste ab dem ersten Fälligkeitstermin (jährlich oder monatlich) nach Ablauf dieser 30-tägigen Frist.

Für neue Kunden gelten die geänderten Preise der Dienstleistungen automatisch für jede Bestellung, die nach dem in der neuen Preisliste angegebenen Datum aufgegeben wird.

Die Dienstleistungen werden dem Kunden von Skello pro Abonnementzeitraum durch jedwedes geeignete Mittel in Rechnung gestellt.

Für die Bezahlung seiner Dienstleistungen sendet Skello dem Kunden ein SEPA-Lastschriftmandat, das dieser ggf. zusammen mit dem Bestellformular oder bei der Eröffnung des Kundenkontos ausgefüllt an Skello zurücksendet.

6.2 Zahlungsverzug und Zahlungsausfälle

Der Kunde ist darüber informiert und akzeptiert ausdrücklich, dass jeder Zahlungsverzug eines fälligen Gesamt- oder Teilbetrags automatisch und ohne vorherige Ankündigung zu folgenden Vorgängen führt:

  1. Die vorgezogene Fälligkeit aller vom Kunden geschuldeten Beträge und deren sofortige Zahlung;
  2. Die Berechnung von Verzugszinsen zugunsten von Skello in Höhe des von der Europäischen Zentralbank (EZB) für ihr letztes Refinanzierungsgeschäft angewandten Satzes zuzüglich zehn (10) Prozentpunkten auf alle vom Kunden zu zahlenden Beträge sowie eine pauschale Entschädigung für Inkassokosten in Höhe von 40 €;
  3. Ab dem siebten (7.) Tag nach dem Fälligkeitsdatum der ersten unbezahlten Frist: die Aussetzung der laufenden Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Beträge durch den Kunden.

7. Verpflichtungen, Verantwortlichkeiten und Garantien des Kunden

Unbeschadet der anderen hier aufgeführten Verpflichtungen sind die Nutzer gehalten, folgende Verpflichtungen einzuhalten.

7.1

Der Kunde allein ist verantwortlich für die Nutzung der Dienstleistungen, insbesondere (i) für die Nutzung der Dienstleistungen durch die Nutzer selbst und deren Einhaltung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wofür er Garant ist, (ii) für seine Beziehungen zu seinen Kunden und den Nutzern, insbesondere für alle Streitigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen ergeben, und (iii) für die Beziehungen zwischen den Nutzern untereinander im Rahmen ihrer Nutzung der Dienstleistungen.

Skello haftet hierfür in keiner Weise.

7.2

Der Kunde allein ist für die Einhaltung der für seine Tätigkeit geltenden Gesetze und Vorschriften verantwortlich.

Weiterhin ist er allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Erledigung sämtlicher administrativen, steuerlichen und/oder Sozialversicherungsformalitäten sowie für sämtliche Zahlungen von Beiträgen, Steuern oder Abgaben jeglicher Art, die ihm durch seine Nutzung der Dienstleistungen obliegen.

Insbesondere ist er allein verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen der für seinen Tätigkeitsbereich geltenden Tarifverträge und seiner Melde- und Beitragspflichten gegenüber der URSSAF oder einer anderen für die Erhebung der Sozialversicherungsbeiträge und -abgaben zuständigen Stelle.

Skello haftet hierfür in keiner Weise.

7.3

Gemäß Artikel 10 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Kunde allein verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden erhoben werden können. Diesbezüglich verpflichtet er sich, bei der „Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés“ (CNIL) oder einer anderen zuständigen Kontrollbehörde alle erforderlichen Erklärungen abzugeben und/oder Genehmigungsanträge und ggf. andere Anträge zu stellen.

Skello agiert in dieser Hinsicht lediglich als Unterauftragnehmer und setzt die notwendigen Mittel ein, um die Sicherheit und Vertraulichkeit dieser Daten zu gewährleisten.

7.4

Dem Kunden ist es weder im eigenen Namen noch im Namen der Nutzer gestattet, die Dienstleistungen außerhalb der Niederlassungen zu nutzen, noch seine Rechte oder Pflichten, die sich aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, ganz oder teilweise an Dritte abzutreten, zu lizenzieren oder zu übertragen, und dies auch dann nicht, wenn dieser Dritte direkt oder indirekt mit dem Kunden oder einem der Nutzer in irgendeiner Weise in Verbindung steht.

7.5

Der Kunde erklärt, dass er von den Eigenschaften, den Funktionalitäten und insbesondere den technischen Zwängen sämtlicher Dienstleistungen Kenntnis genommen hat, dass er über die für die Nutzung der Dienstleistungen durch die Nutzer erforderliche technische Konfiguration informiert wurde, dass er von Skello sämtliche Ratschläge, Weisungen und Einzelheiten erhalten hat, um den Vertrag in voller Kenntnis der Sachlage abschließen zu können, dass er damit über eine ausreichende Kenntnis der Dienstleistungen verfügt und dass er sich im Vorfeld ausreichend mit Skello ausgetauscht hat, um sicherzustellen, dass die Dienstleistungen seinen Erwartungen, Bedürfnissen und Vorgaben entsprechen.

7.6

Der Kunde verpflichtet sich, Skello sämtliche Unterlagen, Elemente, Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen erforderlich sind. Generell verpflichtet sich der Kunde, bei der ordnungsgemäßen Durchführung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktiv mit Skello zusammenzuarbeiten und Skello über etwaige Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dieser Durchführung zu informieren.

7.7

Der Kunde erkennt an, dass die Dienstleistungen eine zusätzliche, jedoch nicht alternative Lösung für das Personal- und Lohnmanagement bieten und dass diese Lösung keine anderen Mittel ersetzt, die dem Kunden anderweitig zur Verfügung stehen, um das gleiche Ziel zu erreichen.

7.8

Der Kunde ist darüber informiert und akzeptiert, dass die Nutzung der Dienstleistungen voraussetzt, dass die Nutzer über einen Internetanschluss verfügen und dass die Qualität der Dienstleistungen direkt von dieser Verbindung abhängt, für die der Kunde allein verantwortlich ist.

7.9

Der Kunde stellt Skello von sämtlichen Klagen, Forderungen, gerichtlichen Schritten und/oder Ansprüchen frei, die Skello aufgrund einer Verletzung der Verpflichtungen oder Zusicherungen des Kunden oder der Nutzer aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen können.

Er verpflichtet sich, Skello für alle Verluste zu entschädigen und alle Kosten, Gebühren und/oder Verurteilungen, die Skello dadurch entstehen können, zu übernehmen.

8. Verantwortung und Garantien von Skello

8.1

Skello verpflichtet sich, die Dienstleistungen sorgfältig und fachgerecht zu erbringen, wobei eine Mittelverpflichtung unter Ausschluss einer Ergebnisverpflichtung besteht, welche der Kunde ausdrücklich anerkennt und akzeptiert.

8.2

Das Tätigwerden von Skello beschränkt sich allein auf die Erbringung der in Artikel 5 beschriebenen Dienstleistungen unter Ausschluss aller anderen Dienstleistungen. Diesbezüglich erkennt der Kunde an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Dienstleistungen dem Kunden persönlich zur Verfügung gestellt werden und dass Skello in keiner Beziehung zu den Nutzern oder sonstigen Dritten steht und ihnen keine Dienstleistungen zur Verfügung stellt. Der Kunde verpflichtet sich, Skello bei etwaigen Streitigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten zwischen den genannten Personen schadlos zu halten und für die Beilegung der Streitigkeiten Sorge zu tragen.

8.3

Der Kunde erkennt ausdrücklich an und erklärt sich damit einverstanden, dass Skello nicht in die Planungsorganisation der Teams in den jeweiligen Niederlassungen bzw. in die Lohnabrechnung der der Mitarbeiter eingreift.

Insoweit liegt die Nutzung der Dienstleistungen in der alleinigen Verantwortung des Kunden, der sich verpflichtet, Skello bei etwaigen Streitigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten in diesen Bereichen schadlos zu halten und für die Beilegung der Streitigkeiten Sorge zu tragen.

8.4

Skello hat keine Kenntnis von den Informationen und Nachrichten, die von Administratoren, Mastern oder Planern über die Lösung an Mitarbeiter übermittelt werden, die Skello in keiner Weise moderiert, auswählt, überprüft oder kontrolliert und für die Skello lediglich als Hosting-Provider auftritt. Der Kunde verpflichtet sich, Skello über diesbezügliche Klagen unverzüglich direkt zu informieren. Skello entscheidet in seiner Eigenschaft als Hosting-Provider allein über die in diesem Fall zu treffenden Maßnahmen.

8.5

Skello verpflichtet sich, nach besten Kräften für die Sicherheit der Lösung und der Konten zu sorgen. Skello garantiert den ausschließlichen Zugang der Nutzer zu den entsprechenden Niederlassungskonten und gibt die Inhalte nicht an Dritte weiter.

Skello haftet jedoch nicht für böswillige Zugriffe auf den Speicherplatz des Kunden, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass die von Skello getroffenen Sicherheitsvorkehrungen nachweislich grob fehlerhaft waren.

Skello haftet ferner nicht für mangelnde Sorgfalt der Nutzer bei der Geheimhaltung ihres Logins und Passworts.

8.6

Skello verpflichtet sich, die Informationen, Unterlagen, Daten und generell alle Elemente, die ihm im Rahmen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen übermittelt werden, ausschließlich zum Zweck der Durchführung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden. Skello verpflichtet sich, diese Elemente nicht an Dritte zu verbreiten oder weiterzugeben, mit Ausnahme der ausdrücklichen Aufforderung oder Zustimmung des Kunden

Insbesondere verwendet Skello diese Daten nicht für kommerzielle Werbung oder kommerzielle Angebote.

8.7

Skello bescheinigt, dass das Unternehmen über eine Versicherungspolice verfügt, die seine Berufshaftpflicht abdeckt. Skello verpflichtet sich, diese Versicherung während der Vertragslaufzeit beizubehalten.

8.8

Skello übernimmt gegenüber dem Kunden keine Gewähr dafür, dass die Dienstleistungen, die Gegenstand einer ständigen Bemühung um Leistungsverbesserung und Fortschritt sind, völlig frei von Fehlern, Mängeln oder Störungen sind. In jedem Fall behält sich Skello das Recht vor, den Zugang zu den Dienstleistungen zu Wartungszwecken vorübergehend zu unterbrechen.

Ebenso haftet Skello weder für vorübergehende Zugangsschwierigkeiten oder -unterbrechungen zu den Dienstleistungen durch Umstände, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, noch für höhere Gewalt oder Probleme durch Störungen der Telekommunikationsnetze.

8.9

In jedem Fall ist die Haftung von Skello gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich auf direkte Schäden beschränkt, die dem Kunden durch die Nutzung der Dienstleistungen entstehen, unter Ausschluss jeglicher indirekter, wirtschaftlicher, finanzieller oder moralischer Schäden.

Falls Skello für solche direkten Schäden haftet, übersteigt der von Skello an den Kunden zu zahlende Schadenersatz zudem nicht den Betrag, den Skello für die Erbringung der Dienstleistungen, für die das Unternehmen haftet, während der letzten sechs (6) Monate vor Eintreten des vermeintlichen Schadens berechnet hat. Skello haftet im Übrigen nur dann, wenn der Kunde innerhalb eines Monats nach Eintreten des Schadensfalls eine Reklamation per Einschreiben mit Rückschein zugestellt hat.

9. Geistiges Eigentum von Skello

Vorliegender Vertrag gewährt dem Kunden keine geistigen Eigentumsrechte an der Lösung oder an den Systemen, an der Software, an den Strukturen und Infrastrukturen, an den Datenbanken oder an Inhalten jeglicher Art (Texte, Bilder, Grafiken, Musik, Logos, Marken, Datenbanken, etc.), die Teil der Lösung sind und von Skello genutzt werden. Der Kunde verfügt lediglich über eine Lizenz zur Nutzung dieser Elemente unter den hier festgelegten Bedingungen.

Demzufolge ist jede Auflösung, Dekompilierung, Entschlüsselung, Extraktion, Wiederverwendung, Kopie und ganz allgemein jegliche Vervielfältigung, Darstellung, Verbreitung und Verwendung eines dieser Elemente, ob ganz oder teilweise, ohne die Genehmigung von Skello strengstens untersagt und kann gerichtlich verfolgt werden.

10. Schutz der von Skello verarbeiteten personenbezogenen Daten

Im Rahmen seiner Tätigkeit hat Skello Zugang zu personenbezogenen Daten im Sinne des geänderten französischen Datenschutzgesetzes 78-17 vom 6. Januar 1978 (nachfolgend „Datenschutzgesetz“ genannt) und/oder verarbeitet diese als Unterauftragnehmer im Auftrag des Kunden, der als Verantwortlicher der Datenverarbeitung handelt (nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt).

Unter diesen Voraussetzungen verpflichtet sich Skello zur Einhaltung aller geltenden Vorschriften, insbesondere der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sowie der europäischen Verordnung 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr dieser Daten (nachfolgend „Verordnung“ genannt), die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt.

10.1. Personenbezogene Daten und betroffene Personenkategorien

Personenbezogene Daten werden nur in dem Umfang abgerufen und verarbeitet, der für die Erfüllung der hier genannten Aufgaben von Skello unbedingt erforderlich ist.

10.2. Vom Kunden verarbeitete personenbezogene Daten von Skello-Mitarbeitern

Der Kunde verarbeitet im Rahmen der Durchführung des Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten der Skello-Mitarbeiter. Zu diesen personenbezogenen Daten gehören: Name, Vorname, geschäftliche Mobiltelefonnummer, geschäftliche Postanschrift und geschäftliche E-Mail-Adresse. Der Kunde verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Skello-Mitarbeiter gemäß dem geänderten französischen Datenschutzgesetz Nr. 78-17 sowie den europäischen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten zu verarbeiten.

10.3 Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen

Skello verpflichtet sich, sämtliche technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten und um deren zufällige, unbefugte oder unrechtmäßige Zerstörung, Beschädigung, Veränderung, Verlust, Weitergabe oder Zugriff sowie jede Form der unrechtmäßigen Verarbeitung zu verhindern.

Die von Skello ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen müssen den geltenden Vorschriften entsprechen und in einem angemessenen Verhältnis zu den von der Verarbeitung ausgehenden Risiken und der Art der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten stehen, wobei der neueste Stand der Technik für Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz dieser Daten und die Kosten für die Umsetzung dieser Maßnahmen berücksichtigt werden müssen.

Skello verpflichtet sich, Audit-Anfragen des Kunden hinsichtlich der Verpflichtungen von Skello gemäß Artikel 10 der vorliegenden Geschäftsbedingungen zum Schutz personenbezogener Daten stattzugeben. Dieses Audit wird auf Kosten des Kunden und höchstens einmal im Jahr durchgeführt. Der Kunde teilt Skello den Termin des Audits, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Liste der Unterlagen, die er prüfen und/oder der Skello-Mitarbeiter, die er treffen möchte, mindestens 15 Tage im Voraus schriftlich (per E-Mail oder Brief) mit.

10.4 Vertraulichkeit

Skello stellt sicher, dass jede natürliche Person, die unter seiner Verantwortung handelt und Zugang zu personenbezogenen Daten hat, diese ausschließlich in dem Umfang verarbeitet, der für die Erfüllung ihrer Aufgaben zwingend erforderlich ist. In diesem Zusammenhang stellt Skello sicher, dass seine Mitarbeiter, Agenten oder sonstige Personen, die in seinem Auftrag auf personenbezogene Daten zugreifen und diese verarbeiten dürfen, zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer entsprechenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

Skello verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden an Dritte weiterzugeben.

10.5. Beauftragung von Unterauftragnehmern

Der Kunde ermächtigt Skello in seiner Rolle als Unterauftragnehmer, seinerseits Unterauftragnehmer mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen nach den vorliegenden Geschäftsbedingungen zu beauftragen, sofern jeder dieser Unterauftragnehmer an die gleichen Datenschutzverpflichtungen gebunden ist, wie die in den vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten, insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung ausreichender Garantien für die Umsetzung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen.

Sobald Skello einen neuen Unterauftragnehmer verpflichtet, hat das Unternehmen dies dem Kunden unverzüglich schriftlich mitzuteilen, und der Kunde verpflichtet sich, Skello innerhalb von zehn (10) Tagen schriftlich zu benachrichtigen, falls er dies ablehnt. Erfolgt kein schriftlicher Widerspruch, gelten die Untervergabe und die Verpflichtung von Skello gegenüber dem Unterauftragnehmer als vom Kunden genehmigt.

Kommt der Unterauftragnehmer seinen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nicht nach, ist Skello in vollem Umfang dafür verantwortlich, dass der Unterauftragnehmer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nachkommt.

10.6 Weisungen und Informationsanfragen

Skello verpflichtet sich, sämtliche Weisungen und Informationsanfragen des Kunden, die die vorgenommene Datenverarbeitung betreffen, angemessen und schnellstmöglich zu bearbeiten.

Falls Skello oder ein Unterauftragnehmer nach eigenem Ermessen der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gegen ein Gesetz, eine Vorschrift oder eine Regelung verstoßen könnte, oder falls Skello oder ein Unterauftragnehmer sich gezwungen sieht, einer gesetzlichen Aufforderung zur Herausgabe personenbezogener Daten nachzukommen, informiert Skello den Kunden unverzüglich über einen solchen möglichen Verstoß oder über eine solche Aufforderung. Skello ist gegebenenfalls berechtigt, die Datenverarbeitung unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze, Vorschriften oder Verordnungen auszusetzen oder zu ändern und/oder einer solchen gesetzlichen Aufforderung nachzukommen, in jedem Fall ohne Verschulden oder Haftung diesbezüglich und ungeachtet der Weisungen des Kunden oder der vorliegenden Geschäftsbedingungen.

Skello verpflichtet sich, personenbezogene Daten zu berichtigen, zu löschen, zu sperren, zu aktualisieren, sobald das Unternehmen vom Kunden dazu angewiesen wird.

Darüber hinaus verpflichtet sich Skello, mit dem Kunden im Falle einer Informationsanfrage oder einer Datenverarbeitungsprüfung durch eine Behörde wie die CNIL zusammenarbeiten.

10.7 Benachrichtigung und Unterstützung

Um dem Kunden zu ermöglichen, die CNIL rechtzeitig über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu informieren, verpflichtet sich Skello, den Kunden innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung einer solchen Verletzung schriftlich zu informieren. Diesbezüglich verpflichtet sich Skello, mit dem Kunden zusammenzuarbeiten, um ihm die in Artikel 33 und 34 der Verordnung geforderten Informationen zur Verfügung zu stellen.

Für den Fall, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge haben kann und der Kunde eine „Datenschutz-Folgenabschätzung“ oder eine „vorherige Konsultation“ gemäß Artikel 35 und 36 der Verordnung durchführen muss, verpflichtet sich Skello, dem Kunden jede erforderliche Unterstützung bei der Erfüllung seiner Pflichten zu gewähren.

10.8. Führen eines Registers der Kategorien von Datenverarbeitungstätigkeiten

Skello erklärt hiermit, ein schriftliches Verzeichnis aller Kategorien von Datenverarbeitungstätigkeiten zu führen, die im Auftrag des Kunden und in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz und Artikel 30 der Verordnung durchgeführt werden.

10.9. Weitergabe personenbezogener Daten

Skello gibt die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten grundsätzlich nicht außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums weiter.

Zur Erfüllung der in den vorliegenden Geschäftsbedingungen festgelegten Aufgaben greift Skello jedoch auf bestimmte Dienstleister in den Vereinigten Staaten zurück, insbesondere, was die Datenspeicherung angeht. In den Vereinigten Staaten gelten weniger strenge gesetzliche Standards für den Schutz personenbezogener Daten als in Frankreich.

Um ein Schutzniveau für personenbezogene Daten zu gewährleisten, das dem in Frankreich entspricht, arbeitet Skello mit Dienstleistern zusammen, die von der Europäischen Kommission ausgearbeitete Standardvertragsklauseln unterzeichnet haben. Eine Kopie dieser Klauseln kann Ihnen auf Anfrage an den DSB zugesandt werden, dessen Kontaktdaten wie folgt lauten contact@skello.io - Samy Amar.

Skello erklärt hiermit, dass sich sämtliche für die Datenverarbeitung verwendeten IT-Ressourcen auf dem Gebiet der Europäischen Union befinden.

Skello überträgt diese IT-Ressourcen nicht außerhalb des Gebiets der Europäischen Union.

10.10. Garantien und Haftungsgrenzen

Skello verpflichtet sich, den Kunden schad- und klaglos zu halten, der aufgrund eines Verstoßes von Skello gegen seine Verpflichtungen aus vorliegender Klausel oder den geltenden Vorschriften strafrechtlich verfolgt werden könnte.

10.11. Verpflichtungen der Parteien

Der Kunde verpflichtet sich:

  • Skello die personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung der Geschäftsbedingungen erforderlich sind;
  • Weisungen bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Skello schriftlich zu dokumentieren;
  • vor und während der Datenverarbeitung sicherzustellen, dass Skello seinen Verpflichtungen gemäß den geltenden Bestimmungen nachkommt;
  • die Datenverarbeitung zu überwachen und Audits und Prüfungen bei Skello durchzuführen.

Skello verpflichtet sich:

  • den Kunden schnellstmöglich über jede Verletzung seiner Pflichten zu informieren;
  • alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter den Verpflichtungen hinsichtlich der personenbezogenen Daten nachkommen;
  • dem Kunden die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um die Einhaltung all seiner Verpflichtungen, wie in Artikel 10 der vorliegenden Geschäftsbedingungen festgelegt, hinsichtlich des Schutzes der personenbezogenen Daten nachzuweisen;
  • bei Beendigung der Kundenbeziehung, aus welchen Gründen auch immer, jede neue Verarbeitung personenbezogener Daten einzustellen, die nicht für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist, und auf Wunsch des Kunden sämtliche personenbezogenen Daten zu löschen oder an den Kunden zurückzugeben. Skello unterliegt in manchen Fällen jedoch gesetzlichen, regulatorischen und vertraglichen Verpflichtungen zur Aufbewahrung von Dokumenten über längere Zeiträume. Diese personenbezogenen Daten unterliegen weiterhin den Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

11. Vertraulichkeit

Jede der beiden Parteien verpflichtet sich dazu, sämtliche von der anderen Partei als vertraulich bezeichneten Unterlagen und Informationen rechtlicher, geschäftlicher, industrieller, strategischer, technischer oder finanzieller Art, von denen sie beim Abschluss und bei der Durchführung des Vertrags Kenntnis erlangt hat, streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei offenzulegen.

Diese Verpflichtung gilt nicht für Unterlagen und Informationen:

  • die der empfangenden Partei bereits bekannt waren;
  • die zum Zeitpunkt ihrer Übermittlung bereits öffentlich waren oder, ohne gegen die vorliegende Vereinbarung zu verstoßen, veröffentlicht worden wären;
  • die rechtmäßig von einem Dritten empfangen worden wären;
  • deren Übermittlung von den Justizbehörden, in Anwendung der Gesetze und Vorschriften oder zur Feststellung der Rechte einer Partei gemäß dem vorliegenden Vertrag gefordert worden wäre.

Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für sämtliche Mitarbeiter der Parteien sowie für die mit ihnen verbundenen Unternehmen, Unterauftragnehmer und Vertragspartner, insbesondere jedoch für die Nutzer.

Nach Vertragsbeendigung gilt sie noch für eine Dauer von drei (3) Jahren weiter.

12. Externe Dienstleister

Der Auftraggeber ist darüber informiert und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Skello zur Beschaffung der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Mittel einen Dienstleister, Lieferanten oder Unterauftragnehmer seiner Wahl beauftragen und/oder einen Dienstleister, Lieferanten oder Unterauftragnehmers seiner Wahl mit der Erbringung aller oder eines Teils der Dienstleistungen beauftragen kann. Skello ist es gestattet, dem jeweiligen Partner, Lieferanten oder Unterauftragnehmer alle hierfür erforderlichen Unterlagen, Elemente, Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen. Skello ist in jedem Fall allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen und die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden.

13. Referenzangabe zu Werbezwecken

Der Kunde ermächtigt Skello ausdrücklich, ihn zu zitieren und gegebenenfalls seine Marken oder Logos als Referenz zu Werbezwecken insbesondere bei Veranstaltungen, in seinem Werbematerial und auf seiner Website, in jedweder Form für die Dauer des Vertrages und darüber hinaus für einen Zeitraum von drei (3) Jahren zu verwenden.

14. Links und Websites von Dritten

Skello haftet nicht für die technische Verfügbarkeit von Websites oder mobilen Apps, die von Dritten (einschließlich seiner möglichen Partner) betrieben werden und auf die der Nutzer über die Website zugreift.

Skello ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Werbung, die Produkte und/oder die Dienstleistungen, die auf solchen Websites und mobilen Apps Dritter verfügbar sind und die durch eigene Nutzungsbedingungen geregelt sind.

Skello ist weiterhin nicht verantwortlich für Transaktionen zwischen Nutzern und Werbetreibenden, Fachleuten oder Händlern (einschließlich ihrer möglichen Partner), an die Nutzer über die Website weitergeleitet werden, und ist in keinem Fall Partei bei Streitigkeiten mit solchen Dritten hinsichtlich der Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen, Garantien, Zusicherungen und anderen Verpflichtungen dieser Dritten.

15. Dauer

Die Dienstleistungen werden vom Kunden in Form eines Jahres- oder Monatsabonnements abonniert. Die Wahl des Abonnementzeitraums sowie dessen Beginn werden zum Zeitpunkt des Abschlusses des Dienstleistungsabonnements festgelegt.

Insofern nicht im Bestellformular angegeben (wenn es für den Abschluss des Dienstleistungsabonnements verwendet wurde), gilt das Abonnement für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum der Annahme des Bestellformulars als abgeschlossen.

Dieses Abonnement verlängert sich daraufhin stillschweigend um denselben Zeitraum von einem Jahr oder einem Monat (entsprechend dem ursprünglich abonnierten Zeitraum), von einem Stichtag zum nächsten, es sei denn, es wird vom Kunden oder von Skello auf jegliche geeignete Weise schriftlich gekündigt, und zwar spätestens einen (1) Monat vor Ende der Laufzeit bei einem Jahresabonnement oder spätestens fünf (5) Tage vor Ende der Laufzeit bei einem Monatsabonnement bzw. unter den in Artikel 6.1. festgelegten Bedingungen.

Jeder begonnene Abonnementzeitraum ist, unabhängig von seiner Dauer, in voller Höhe zu entrichten.

16. Kündigung

Vorbehaltlich der Bestimmungen gemäß Artikel 8.9 kann, im Falle eines Verstoßes einer der Parteien gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen, die jeweils andere Partei den Vertrag fünfzehn (15) Tage nach Erhalt einer erfolglos gebliebenen Mahnung durch die säumige Partei per Einschreiben mit Rückschein unter Hinweis auf die Absicht, die vorliegende Klausel anzuwenden, kündigen, und dies unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, die der säumigen Partei gegenüber erhoben werden können.

17. Vertragsende

Die Beendigung des Vertrags führt, aus welchem Grund auch immer, zur Verpflichtung des Kunden und der Nutzer, jegliche Nutzung der Lösung und der Dienstleistungen unverzüglich einzustellen.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dafür zu sorgen, dass die betreffenden Nutzer, insbesondere die Administratoren, Master oder Planer, die aus der Nutzung der Dienstleistungen stammenden Daten zu sichern, insbesondere diejenigen, die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung in den Zeitplänen zugänglich sind. Der Kunde ist darüber informiert, dass die Kündigung des Vertrags, aus welchen Gründen auch immer, die Löschung des Kundenkontos und der Niederlassungskonten innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Tag des Inkrafttretens der Vertragskündigung nach sich zieht.

18. Wahl einer Zustellungsanschrift

Für die Erfüllung des vorliegenden Vertrags wählt der Kunde als Zustellungsanschrift diejenige Adresse, die im Bestellformular angegeben wurde, oder alternativ die bei der Eröffnung des Kundenkontos angegebene Adresse. Skello wählt als Zustellungsanschrift die oben in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Adresse. Die Parteien verpflichten sich, der jeweils anderen Partei jegliche Adressänderung durch jedwedes geeignete Mittel schriftlich, insbesondere per E-Mail, mitzuteilen. Andernfalls gilt jede an die oben genannte Adresse gesendete Post als gültig zugegangen.

19. Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Vertrag unterliegen französischem Recht.

Im Falle eines Rechtsstreits über die Gültigkeit, Auslegung oder Erfüllung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrags vereinbaren die Parteien, dass die Pariser Gerichte ausschließlicher zuständiger Gerichtsstand sind.

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